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Die wichtigsten Argumente
Der Kanton zuerst - alle anderen warten
Der Lohnabzug verhindert keine Schulden, er verschiebt sie nur. Wer knapp bei Kasse ist, hat mit dem Lohnabzug noch weniger Geld zur Verfügung. Die Person wird irgendwann Schwierigkeiten haben, Miete, Krankenkasse, Handyabo oder Lebensmittel zu bezahlen. Der Kanton sichert sich ab, auf Kosten aller anderen Gläubiger. Das widerspricht dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, welches genau solche Bevorzugungen verhindern soll.
Achtung, Schlupfloch!
Wer den Lohnabzug nicht will, oder ihn sich schlicht nicht leisten kann, meldet sich ab. Damit wird das Ganze zur Farce. Ein Instrument, das Steuerschulden verhindern soll, aber für die Risikogruppe ein offensichtliches Schlupfloch schafft, schiesst am Ziel vorbei. Das Verfahren verfehlt also genau jene, denen es eigentlich helfen sollte. Das bestätigt auch FehrAdvice & Partners AG im Gutachten, welches im Auftrag der Schuldenberatung Plusminus erstellt wurde: «Insbesondere Menschen, die bereits verschuldet sind oder solche, die den kurzfristigen Konsum besonders hoch gewichten, werden sich vermehrt «herausoptieren» − Liquiditätsengpässe wirken als starker Anreiz. Die Steuerschulden dieser Personen können mit dem Direktabzugsverfahren nur geringfügig reduziert werden.»
1% Problem, 100% Aufwand
Weniger als 1% der vom Lohnabzug betroffenen Steuerpflichtigen haben Steuerschulden. Für diese kleine Minderheit wäre das Instrument gedacht. Doch den teuren Aufwand müssen alle Betriebe bewältigen, die überhaupt nichts mit dem Problem zu tun haben. Und alle, die bereits korrekt ihre Steuern bezahlen, werden an die kurze Leine genommen.
Entlastung? Fehlanzeige.
Die Steuererklärung ausfüllen? Das müssen Sie noch immer. Somit nimmt der Lohnabzug den Steuerpflichtigen nichts ab und fügt nur zusätzliche Bürokratie hinzu. Auch beim Kanton müssen Stellen geschaffen werden. Und am Ende trägt die Allgemeinheit mit höheren Steuern die Last.

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