top of page
Hintergrund_SCHWARZ-16-9.png

Die Vorlage: «Keine Steuerschulden dank Direktabzug»

Was bisher geschah

Die Idee ist nicht neu. Und sie ist nicht neu, weil sie immer wieder scheitert. 2017 wollte der Grosse Rat den Lohnabzug nicht. 2023 lancierte die SP Basel-Stadt trotzdem eine neue Initiative – der Regierungsrat lehnte auch diese ab. Leider sprach sich das Parlament knapp für die Einführung eines Lohnabzugs aus (49:48). Die SP zog die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurück. Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände ergriffen daraufhin das Referendum, damit die Basler Bevölkerung über einen solchen Systemwechsel entscheidet und nicht eine knappe Parlamentsmehrheit.

Das möchte das Lohnabzugsverfahren

Der Gegenvorschlag, der nun zur Abstimmung kommt, sieht vor, dass Arbeitgeber monatlich automatisch einen pauschalen Lohnabzug für die kantonale Einkommenssteuer direkt vom Lohn Ihrer Angestellten abziehen und an die Steuerverwaltung überweisen: 10% für Personen, die in Basel wohnen, und 5% für jene in Riehen oder Bettingen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Höhe des Abzugs jedoch selbst anpassen, unter Vorbehalt der vom Regierungsrat festgelegten Wahlmöglichkeiten, oder den Abzug ganz ablehnen («Opting-out»). Für kleinere Betriebe mit weniger als 50 Angestellten ist das Lohnabzugsverfahren freiwillig. Als Entschädigung für den Aufwand erhalten die Arbeitgeber eine Bezugsprovision, welche vom Regierungsrat festgelegt wird. Bei der Quellensteuer beträgt sie 2 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass die Bezugsprovision in diesem Rahmen ausfallen wird. 

bottom of page