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Wer profitiert vom Lohnabzugsverfahren?
Thomas, 55 Jahre
Ein Jobverlust führte Thomas in die Abwärtsspirale. Er verlor seine Stelle im Baugewerbe wegen einer Reorganisation und musste fast zwei Jahre mit nur 70% seines früheren Lohns auskommen. Rechnungen blieben unbezahlt, es kam zu Betreibungen. Die Schulden türmten sich auf 23’000 Franken, hauptsächlich bei Steueramt und Krankenkasse, heute lebt er von Sozialhilfe.
Das Lohnabzugsverfahren hilft Thomas nicht. Er hat seine Stelle verloren und daher keinen Arbeitgeber, der ihm die Steuern vom Lohn hätte abziehen können.
Nadine, 29 Jahre
Nadine hatte seit der Kindheit psychische Probleme, eine Berufslehre musste sie abbrechen. Hilfsjobs, Arbeitslosigkeit und Klinikaufenthalte wechselten sich ab. Das Krankentaggeld war prekär, irgendwann konnte sie ihre Steuerrechnung nicht mehr stemmen. Der Schuldenberg wuchs auf 35'000 Franken. Sie fand einen Job, heute werden monatlich 1'300 Franken ihres Lohns gepfändet.
Das Lohnabzugsverfahren hilft Nadine nicht. Sie unterliegt einer Lohnpfändung, diese ist bundesrechtlich im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs geregelt. Da die Lohnpfändung dem Lohnabzug vorgeht, wäre diese nicht durchsetzbar, wie der Regierungsrat ausdrücklich festgehalten hat.
Isabelle, Marco und ihre zwei Kinder
Isabelle und ihr Mann Marco haben zwei kleine Kinder. Sie haben keine Steuerschulden, doch sie müssen jeden Franken umdrehen. Der Lohn von Marco als Schichtarbeiter stagniert seit Jahren bei 3'500 Franken. Isabelle arbeitet zu 20% als Hilfspflegerin. Sie müssen sich überlegen, ob sie Rechnungen oder Lebensmittel bezahlen sollen. Eine längst fällige Zahnbehandlung beispielsweise muss Isabelle laufend auf später verschieben.
Das Lohnabzugsverfahren hilft Isabelle und Marco nicht. Der finanzielle Spielraum von Isabelle und Marco ist derart eng, dass sie dem Kauf von Lebensmitteln den Vorzug geben gegenüber der Zahlung ihrer Steuern. Deshalb würden sie sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ein Opting-Out entscheiden.
Diese Beispiele sind keine Erfindungen. Sie stammen alle drei aus einer Ausgabe von Caritas Regional zum Thema «Mit Schulden leben» (Namen wurden geändert). Sie alle haben neben der Tatsache, dass sie eine Schuldenberatung aufgesucht haben, die sie in ihrer schwierigen Situation unterstützt, eines gemeinsam: Das Lohnabzugsverfahren hätte ihnen nicht geholfen.
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